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Reicht die abgeschlossene Unfallversicherung aus,
um "im Falle eines Falles" - ausreichend abgesichert
zu sein?
Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit werden feste Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe angenommen, zum Beispiel:
Sehkraft: beide Augen 100%, ein Auge 50%
Gehör: beide Ohren 60%, ein Ohr 30%
Geruchsinn: 10%
Geschmack: 5%
Arm: im Schultergelenk 70%,
bis oberhalb des Ellenbogens 65%,
unterhalb des Ellenbogens 60%
Hand: im Handgelenk 55%,Daumen 20%,
Zeigefinger 10%, ander Finger 5%
Bein: über Mitte des Oberschenkels 70%,
bis Mitte des Oberschenkels 60%,
bis unterhalb des Knies 50%
bis Mitte des Unterschenkels 45%
Fuß: im Fußgelenk 40%, große Zehe 5%
andere Zehe 2%
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Beispielrechnung nach einem Unfall:
Herr Mustermann stürzte unglücklich auf seine Schulter. Nach ärztlichen Behandlungen, Arbeitsausfall und Reha-Maßnahmen kam es nur langsam zu einer gesundheitlichen Besserung.
Der behandelnde Arzt bescheinigte ihm in einem ärztlichen Gutachten:
| Verletzte Gliedmaße: rechter Arm |
Wert bei vollständiger Gebrauchs-
beeinträchtigung |
75% |
| Beeinträchtigung nach Feststellung des behandelnden Arztes |
1/10 |
Gebrauchsbeeinträchtigung auf den
ganzen Körper beträgt |
7,5% |
Daraufhin wurde der Unfall und das Gutachten der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, wo Herr Mustermann versichert ist. Diese errechnete
wie folgend:
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7,5 % der körperlichen Gebrauchsbeeinträchtigung aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
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40.910,00 €
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| ergeben |
3.068,25 €
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Herr Mustermann erhielt 3.068,25 € ausgezahlt.
Wäre die vereinbarte Versicherungssumme den inzwischen gestiegenen Preisen für medizinische Hilfsmittel bzw. Zuzahlungen von Behandlungen o. ä. angepasst gewesen (100.000 EUR), so wäre der Auszahlungsbetrag höher (7,5% - 7.500 EUR) ausgefallen.
Gliedertaxe als PDF zum Download
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