Ramona Spata

Letzte Aktualisierung: 07.01.12

Unfallversicherung für Privatpersonen

Reicht die abgeschlossene Unfallversicherung aus,
um "im Falle eines Falles" - ausreichend abgesichert zu sein?

Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit werden feste Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe angenommen, zum Beispiel:

Sehkraft: beide Augen 100%, ein Auge 50%

Gehör: beide Ohren 60%, ein Ohr 30%

Geruchsinn: 10%

Geschmack: 5%

Arm: im Schultergelenk 70%,
bis oberhalb des Ellenbogens 65%,
unterhalb des Ellenbogens 60%

Hand: im Handgelenk 55%,Daumen 20%,
Zeigefinger 10%, ander Finger 5%

Bein: über Mitte des Oberschenkels 70%,
bis Mitte des Oberschenkels 60%,
bis unterhalb des Knies 50%
bis Mitte des Unterschenkels 45%

Fuß: im Fußgelenk 40%, große Zehe 5%
andere Zehe 2%

Beispielrechnung nach einem Unfall:

Herr Mustermann stürzte unglücklich auf seine Schulter. Nach ärztlichen Behandlungen, Arbeitsausfall und Reha-Maßnahmen kam es nur langsam zu einer gesundheitlichen Besserung.

Der behandelnde Arzt bescheinigte ihm in einem ärztlichen Gutachten:

Verletzte Gliedmaße: rechter Arm
Wert bei vollständiger Gebrauchs-
beeinträchtigung
75%
Beeinträchtigung nach Feststellung des behandelnden Arztes 1/10
Gebrauchsbeeinträchtigung auf den
ganzen Körper beträgt
7,5%


Daraufhin wurde der Unfall und das Gutachten der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, wo Herr Mustermann versichert ist. Diese errechnete
wie folgend:

7,5 % der körperlichen Gebrauchsbeeinträchtigung aus
der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme

40.910,00 €
ergeben
3.068,25 €


Herr Mustermann erhielt 3.068,25 € ausgezahlt.

Wäre die vereinbarte Versicherungssumme den inzwischen gestiegenen Preisen für medizinische Hilfsmittel bzw. Zuzahlungen von Behandlungen o. ä. angepasst gewesen (100.000 EUR), so wäre der Auszahlungsbetrag höher (7,5% - 7.500 EUR) ausgefallen.



Gliedertaxe als PDF zum Download




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