| Die Tätigkeit des Maklers Anders als der an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften gebundene Vertreter übt der Makler seine Tätigkeit frei und unabhängig aus. Deshalb kann er die auf dem Markt befindlichen Angebote objektiv auf ihre Eignung für die Mandanten auswählen. Zu seinen Mandanten besteht jedoch ein enges vertragliches Verhältnis, das dadurch gekennzeichnet ist, dass er neben der reinen Vermittlung auch die umfassende Beratung, Betreuung und ständige Überprüfung bereits bestehender Verträge übernimmt. So ist der Makler"treuhänderischer Sachverwalter" und deshalb durchaus mit anderen beratenden Berufen, wie Anwälten oder Steuerberatern vergleichbar. Die EU-Richtlinien verpflichten ihn, seinen Rat auf die Untersuchung einer hinreichenden Anzahl von Angeboten des Marktes zu stützen. Die Anforderungen an den Versicherungsmakler sind seit 2007 in der EU-Vermittlerrichtlinie geregelt. Dazu gehört auch, dass alle am Markt agierenden Versicherungsmakler eine IHK-Registrierungsnummer besitzen müssen, die zahlreiche Zugangsvoraussetzungen, wie eine ausgezeichnete Ausbildung, eine Vermögensschadenhaftpflicht und anderes erfordert. Berufliche Qualifikation des Maklers - Eintragung in öffentliche Register
- Mitgliedschaft in Berufsverbänden und Pools
- Profundes Fach- und Branchenwissen
- Regelmäßige Weiterbildungen, zielgruppenspezifisches Spezialwissen
- Permanente Weiterentwicklung und Qualitätsmanagement
- Informationen und Beratungssoftware immer auf aktuellem Stand halten
- Beobachtung von Markt und Gesetzgebung, permanenter Kontakt mit Produktanbietern sowie kontinuierliche Produktprüfung
Leistungsspektrum - Analyse der Gesamtsituation des Mandanten
- Qualifizierte, ganzheitliche Beratung, abgestimmt auf die Wünsche des Mandanten
- Individuelle Lösungsstrategien für die Bedürfnisse des Mandanten entwickeln
- Dokumentation des gesamten Beratungsprozesses
- Verwaltung der Mandantendaten und -versicherungen
- Regelmäßige "Vertragsinventur"
- Verträge an veränderte Lebenssituationen des Mandanten anpassen
- Den Mandanten an wichtige Termine erinnern
- Unterstützung im Schadensfall
- Service bei Problemen mit Versicherungen
- Ständige telefonische Erreichbarkeit für den Mandanten
- Den Mandanten auf Produktinnovationen hinweisen
- Den Mandanten über Änderungen der Gesetzeslage informieren
- Haftpflicht und Haftung für erteilten Rat
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